Die Urheberrechtsklage gegen den Sänger Jason Derulo (35) wegen des Nummer-1-Hits „Savage Love“ geht weiter. Jason hatte einen Bundesrichter gebeten, den Fall abzuweisen, aber der Richter lehnte dies laut der Musikwebsite Billboard ab.
Der Produzent Matthew Spatola behauptet, dass er zu dem Song beigetragen hat, aber nicht in den Credits aufgeführt wurde. Er behauptet, dass er deshalb zu Unrecht keine Tantiemen für den erfolgreichen Song erhalten hat. Laut Jason war Matthew nur bei einigen Sessions anwesend, was bedeutet, dass er keine Urheberrechte beanspruchen kann.
„Savage Love“ stand 2020 eine Woche lang an der Spitze der amerikanischen Hot 100-Charts. In den Niederlanden erreichte der Song die Spitze der Single Top 100, wo er insgesamt 39 Wochen lang blieb.


