Die rechtliche Schlammschlacht zwischen Blake Lively und Justin Baldoni nahm am 9. Juni 2025 eine spektakuläre Wendung. Das Gericht in New York wies die Verleumdungsklage über 400 Millionen US-Dollar von Justin Baldoni gegen Blake Lively und deren Ehemann Ryan Reynolds ab.
Blake Lively klagte gegen den Schauspieler und Regisseur Justin Baldoni, mit dem sie im Film „Nur noch ein einziges Mal“ vor der Kamera stand, wegen sexueller Belästigung und Rufschädigung. Im Gegensatz dazu verklagte Justin Baldoni Blake Lively und deren Ehemann Ryan Reynolds wegen Verleumdung auf Zahlung von 400 Millionen US-Dollar. Das Gericht in New York wies die Verleumdungsklage am 9. Juni 2025 ab. Der zuständige Richter Lewis Liman begründete seine Entscheidung laut Medienberichten damit, dass Baldoni seine erhobenen Anschuldigungen nicht genügend belegen konnte.
Aussagen von Blake Lively sind rechtlich geschützt
Über den Rechtsstreit zwischen Blake Lively und Justin Baldoni haben wir mehrfach berichtet. In unserem letzten Beitrag ging es darum, dass Blake Lively zwei Vorwürfe gegen Justin Baldoni zurückziehen wollte. Nachdem Blake Lively Justin Baldoni öffentlich wegen sexueller Belästigung beschuldigt hatte, forderte Justin Baldoni 400 Millionen US-Dollar wegen angeblicher Rufschädigung. Richter Lewis Liman stellte jetzt klar, dass die Aussagen von Blake Lively rechtlich geschützt und daher nicht klagbar sind. Er wies die Verleumdungsklage und weitere Vorwürfe ab. Er ließ nur offen, ob Baldoni aufgrund unrechtmäßiger Vertragsbeeinflussung eine überarbeitete Klage einreichen kann.
Sieg für Blake Lively
Die Entscheidung bedeutet einen Sieg für Blake Lively. Das betonen auch ihre Anwälte. Mit der Entscheidung des Gerichts ist Blake Lively vollständig rehabilitiert. Im nächsten Schritt wird das Gericht die Erstattung der Anwaltskosten und Schadenersatzforderungen, zu denen auch Strafschadenersatz gehört, gegen Justin Baldoni und weitere Beteiligte prüfen.
Justin Baldoni hatte auch die „New York Times“ verklagt, die von diesem Fall berichtete. Der Richter sah auch hier keinen Anlass für eine Verleumdungsklage, da die Berichterstattung durch das „Fair Report Privilege“ geschützt ist. Aufgrund dieses rechtlichen Schutzes dürfen Medien über juristische Verfahren berichten und müssen sich nicht wegen möglicher Rufschädigung verantworten. Ein Sprecher der New York Times begrüßte das Urteil.